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Häufige Fragen

Arbeitssicherheit (ASIG)

Arbeitssicherheit

Haben Sie alles geregelt?
Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, wobei die folgenden von zentraler Bedeutung sind:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Betriebssicherheitsverordnung


Hierbei spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle. Sie muß von jedem Unternehmer bestellt werden. Darüber hinaus ist nahezu jeder Betrieb verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.Wir beraten Sie zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Heute werden Arbeitsplätze ergonomisch und sicher gestaltet. Dies ist eine der Vorraussetzungen um Mitarbeiter zu motivieren, das Selbstvertrauen und auch die Leistungsbereitschaft zu steigern. Was macht der sicherheitstechnische Dienst der DEKRA? Wir unterstützen den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten und sorgen damit für Freiraum. Der Unternehmer kann sich anderen Aufgaben zuwenden. Passende Fachberatung durch DEKRA, z.B. für die Organisation des Arbeitsschutzes, Ausschließen von Gefahrenquellen durch regelmäßige Betriebsbegehungen, Gefährdungsanalysen, Mitarbeiterschulungen, Unterstützung bei behördlichen Anforderungen, Konzeption und Erstellung von Alarmplänen, Betriebsanweisungen, Explosionsschutzdokument, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und vieles mehr.


Ungesicherte Rollschienen

Ergonomie

Beispiel für Arbeitssicherheit: Ergonomie am Büroarbeitsplatz

Ein Ziel der Ergonomie ist es, handhabbare und komfortabel zu benutzende Produkte herzustellen. Ein anderer wichtiger Aspekt ist die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, bei der es darauf ankommt, Personal vor körperlichen Schäden auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit zu schützen.Die Ergonomie wird immer dort relevant, wo der Mensch mit Maschinen aufgrund seiner Arbeit oder anderweitiger Tätigkeiten in Berührung kommt. Jedoch ist unter Maschine jedwede technische und nicht natürliche Einrichtung zu verstehen. Beispiele für das Benutzen oder Bedienen von Maschinen ist das Führen von Fahrzeugen jeder Art, das Benutzen von Computer, Telefonen, Stühle oder Möbel.

In den letzten Jahren verstärkt Bestrebungen, Untersuchungen für Fahrerassistenzsysteme und Navigationssysteme im Kraftfahrzeug in Bezug auf Bedienbarkeit und Fahrerverhalten und Fahrauswirkung durchzuführen.
Insbesondere am Büroarbeitsplatz ist der Einsatz von ergonomischen Stühlen und Tischen zur Prävention von Kreuz- und Rückenschmerzen wichtig. Die Investition in eine ergonomische Büroeinrichtung ist sinnvoll, weil dadurch Ausfalltage vermieden werden. Hersteller höherwertiger Bürostühle setzen heute auf Stuhlmechaniken, die den Benutzer zum bewegten, aktiv-dynamischen Sitzen anregen. Überwiegend werden dazu heute Synchronmechaniken eingesetzt, neuerdings auch gekoppelt mit rundum beweglichen Pendelsitzen. Neuere Schreibtische lassen sich innerhalb weniger Sekunden in der Höhe von ca. 70 - 125 cm elektromotorisch - oder durch Federkraftunterstützung - verstellen. Diese werden als Steh-Sitz-Arbeitsplätze bezeichnet. Elektrische Steh-Sitz-Tische benötigen für die Verstellung der Höhe von der tiefsten bis zur höchsten Stellung ca. 8 Sekunden. Eine Memory-Schaltung kann mit den Idealhöhen des Benutzers programmiert werden. Der manuell verstellbare, federkraftunterstützte Tisch lässt sich innerhalb von ca. 2 Sekunden verstellen, ist aber in der Regel durch die aufwändigere Mechanik teurer als die elektrische Variante. Aber auch gewöhnliche Schreibtische lassen sich heute in der Regel von ca. 68 - 80 cm verstellen, so dass sie sich verschiedenen Benutzern anpassen können. (Arbeitstische [DIN 4549, DIN 5037-7], Bürostühle [DIN 4551, DIN 4556], Bildschirme [ISO 9241-3, DIN EN 29241, MPR II])

Zur Wieder-Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. nach einem Bandscheibenvorfall, wird die Anschaffung von ergonomischen Bürodrehstühlen und Steh-Sitz-Tischen heute von der Deutschen Rentenversicherung Bund finanziell gefördert. Chronische Rückenbeschwerden verursachen die meisten Krankenstandstage. 42 % der arbeitsbedingten Erkrankungen sind Erkrankungen des Skeletts und der Muskulatur.


Ungewöhnlicher Bildschirmarbeitsplatz

DEKRA-Sicherheitsbarometer

DEKRA Sicherheitsbarometer zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.

-80 Prozent aller Firmen ignorieren Unfallrisiken.
-Jedes dritte Unternehmen verstößt gegen geltende Vorschriften.
-Betriebsgröße beeinflusst Präventionsaktivitäten.
-Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel.
-40 Milliarden Euro Ausfallkosten belasten jährlich die Wirtschaft.

Nach einer repräsentativen Umfrage von DEKRA unterschätzen acht von zehn Unternehmen in Deutschland die Unfallrisiken in ihren Betrieben. „Es ist doch sehr überraschend, dass die wichtige Rolle von Unfallverhütung und Arbeitssicherheit als Erfolgsfaktoren in den Unternehmen so unterbewertet wird“, bilanzierte Mark Thomä, Leiter des Geschäftsbereichs DEKRA NORISKO Industrial, vor Journalisten in Stuttgart die Ergebnisse einer deutschlandweiten Befragung (www.dekra-barometer.com). Dabei wurden rund 400 für Arbeitsschutz verantwortliche Mitarbeiter von Industrie-Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen interviewt.

Das DEKRA Sicherheitsbarometer deckt eine erhebliche Differenz zwischen dem Risikobewusstsein der Verantwortlichen und tatsächlichen Arbeits-platzrisiken auf: 80 Prozent aller Befragten meinten, die Risiken im eigenen Betrieb seien niedriger als in anderen Marktsegmenten. Fast jeder zweite Verantwortliche (43 Prozent) schätzt das Unfallrisiko im Branchenvergleich sogar als bedeutend geringer ein. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist mit 82 Prozent zu 44 Prozent diese Bewusstseinslücke noch stärker ausgeprägt.
Besonders bedenklich ist, dass der Arbeitsschutz in vielen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen grob vernachlässigt wird. Dies geht so weit, dass jedes dritte Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat und somit gegen die geltenden Vorschriften verstößt. Und 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich nicht systematisch um die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten kümmern.

Nach den Ergebnissen der DEKRA Umfrage unterschätzen zudem die Unternehmen die gravierenden Auswirkungen des Unfallaufkommens auf die Produktion – und damit auf Umsatz und Gewinn. Die Kosten durch Arbeitsunfälle liegen laut Bericht der Bundesregierung mit durchschnittlich 500 Euro pro Mitarbeiter und Tag enorm hoch. Allein für das Jahr 2004 wurde der volkswirtschaftliche Schaden durch etwa 440 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Dennoch geben nur 42 Prozent der Befragten die Eindämmung von Produktionsverlusten als Ziel ihrer Präventionspolitik an. Dies zeigt, dass der Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und damit verbundenen Produktionseinbußen in weiten Bereichen völlig ignoriert wird.
Die Reduzierung der Unfallzahlen bleibt das Ziel Nr. 1
Die offiziellen Zahlen der gemeldeten Arbeitsunfälle sind zwar insgesamt rückläufig, befinden sich aber nach wie vor auf erschreckend hohem Niveau. Im Jahr 2004 zählten die Statistiken mit 1,28 Millionen Arbeitsunfällen fast dreimal soviel Verletzte wie im Straßenverkehr (440.000). Allein in der gewerblichen Wirtschaft wurden 2005 rund 931.932 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert, davon waren 656 Unfälle mit Todesfolge. Ein besorgniserregendes Bild ergab auch das Umfrageergebnis: Knapp 25 Prozent der Befragten hatten im Jahr 2005 einen Arbeitsunfall zu melden, sieben Prozent sogar einen schweren Unfall mit Dauerfolgen.

Arbeitsschutz ist eine Investition in die betriebliche Zukunft.
Vor dem Hintergrund der Umfrageergebnisse fordert DEKRA eine wesentlich stärker ausgeprägte Präventionspolitik in den Betrieben der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, um die noch immer vorhandenen Missstände im Arbeitsschutz zu beheben. „Ziel muss es sein, die Betriebe davon zu überzeugen, dass mehr Arbeitsschutz eine Investition ist, die sich lohnt“, appellierte Mark Thomä an die Verantwortlichen in den Betrieben. „Denn verbesserte Arbeitsbedingungen erhöhen die Motivation der Mitarbeiter und senken die Ausfallzeiten, so dass insgesamt optimale wirtschaftliche Ergebnisse möglich sind“.
DEKRA fordert Modernisierung der Arbeitsschutz-Regelungen
DEKRA fordert zudem, dass der kaum noch durchschaubare Gesetzesdschungel im Arbeitsschutz gelichtet wird. Eine Vielzahl von Verordnungen des Bundes und der Länder, Richtlinien der Europäischen Union sowie Vorschriften der Berufsgenossenschaften erschwert den Unternehmen die Umsetzung wirkungsvoller Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis. „Die Flut von Unfallverhütungsvorschriften darf nicht dazu führen, dass gerade kleine und mittlere Betriebe vor hohe bürokratische Hürden gestellt werden oder durch die laufenden Anpassungen des Regelwerks an den neuesten Stand der Sicherheitstechnik schlicht den Überblick verlieren“, so der Arbeitsschutz-Experte Forytarczyk. Erforderlich seien daher keine weiteren Gesetze und Verordnungen, sondern konkrete Handlungshilfen, die die Firmen in die Lage versetzen, ihren zahlreichen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes praxisgerecht nachzukommen. Neben einer Entbürokratisierung und Modernisierung des Arbeitsschutzes sollte der Gesetzgeber ferner Kosten treibende Mehrfachzuständigkeiten durch Berufsgenossenschaften auf der einen und staatliche Arbeitsschutzinstitutionen auf der anderen Seite so weit wie möglich abbauen.

Arbeitssicherheit

Wir bieten die Arbeitssicherheit, die betriebsärztliche Betreuung, Gefahrgutberatung und Prüfungen nach UVV gemäß dem Motto "alles aus einer Hand" an.
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Dipl.Ing.(FH) Claus Döbber 02161 / 479560
Dipl.Ing.(FH) Jürgen Pudimat 0171 / 509 66 08
Dipl.Ing.(FH) Volker Fitsch 0173 / 545 17 88
volker.fitsch@dekra.com


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