GGVS
Gefahrgut gibt es in fast jedem Unternehmen. Der Umgang mit gefährlichen Gütern gehört heute in vielen Unternehmen zum Alltagsgeschäft. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gefahrgütern bildet das Gefahrgutgesetz.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, in deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter zur Beförderung anstehen, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Umgang mit Gefahrgütern liegt vor, wenn Gefahrgüter verpackt, eingefüllt, übergeben, selbst befördert oder Dritte mit der Beförderung beauftragt werden. Der DEKRA-Gefahrgutbeauftragte, eine professionelle Lösung: Wir geben Ihnen die Sicherheit und das gute Gefühl, bestens trainierte und erfahrene Gefahrgutexperten im Einsatz zu haben:
- Wir führen Gefahrgutüberwachungen durch, wir erstellen die notwendigen Gefahrgut-Rapports.
- Wir erstellen die Gefahrgut-Jahresberichte.
- Wir führen Schulungen für beauftragte und sonstige Personen durch.
Der DEKRA-Gefahrgutbeauftragte ist mit einem hohen Anspruch an Fachwissen, Systemkenntnis und Zuverlässigkeit verbunden. Hierfür werden unsere Experten entsprechend aus- und weitergebildet. Noch Fragen zum DEKRA-Gefahrgutbeauftragten?
Dipl.Ing.(FH) Jürgen Pudimat 0171 / 509 66 08
Dipl. Ing.(FH) Volker Fitsch 0173 / 54 51 788







