Oldtimer
FZV – Fahrzeugzulassungs-Verordnung (ab 01.03.2007 gültig)
Was ist die neue FZV? In der neuen FZV werden die neuen Fahrzeugscheine und Briefe, sog. Zulassungsbescheinigung Teil I und II beschrieben. Der Teil I hat jetzt in etwa die gleiche Bedeutung wie der alte Fahrzeugbrief. Hier werden jetzt auch „Abmeldungen“ vermerkt. Fahrzeuge, die bis zu 7 Jahren abgemeldet sind, können jetzt auch von DEKRA geprüft werden und brauchen keine „Vollabnahme“ mehr.
Oldtimer-Kennzeichenprüfungen, sog. H-Kennzeichen, können jetzt auch von DEKRA durchgeführt werden.
Oldtimer (für H und rote 07 Nummern) müssen mindestens 30 Jahre alt und weitgehend original sein.
Kurz: Gut restauriert oder „original“ umgebaut – Oldtimerbewertung möglich;
„Flickschweißungen“ oder maroder Zustand – keine Oldtimerbewertung möglich.
Fahrzeuge, die ins Ausland überführt werden sollen, müssen eine gültige Hauptuntersuchung (mindestens für die Zeit der Überführung oder länger als ein Jahr) haben. § 7 Int. Kfz VO.
(Bescheinigung, daß das Fahrzeug den internationalen Bestimmungen entspricht) ist nicht mehr ausreichend.
Wie kann ich weitere Informationen bekommen? GANZ einfach! Einen unserer Prüfingenieure in den Prüfstationen fragen oder uns über die HOTLINE anrufen!
Zulassungsverordnung [78 KB]








