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DEKRA ist Benannte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle
Aufzüge gelten als das sicherste Massentransportmittel. Mit zertifizierten und innovativen Prüfdienstleistungen tragen die Experten von DEKRA wesentlich dazu bei. Unsere Sachverständigen unterstützen Betreiber, Hersteller von Aufzügen und Instandhaltungsfirmen bei der Einhaltung einer Vielzahl von Normen und Richtlinien – national sowie auf europäischer Ebene.
Gesetzliche Regelungen Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Beschaffenheit (Inverkehrbringen) und Betrieb (Benutzung) einer Aufzugsanlage.
Inverkehrbringen
DEKRA prüft den Stand der Technik und unterstützt Hersteller europäische Aufzugsrichtlinien und Normreihen (EN81) einzuhalten. Von der Errichtung bis hin zur Inbetriebnahme. Als Benannte Stelle bringt DEKRA Ihre Anlagen sicher in Verkehr.
Betrieb
Auch die regelmäßige Aufzugsprüfung ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber verlangt differenzierte Prüffristen, bei denen der Stand der Technik und andere Bewertungskriterien berücksichtigt werden.
Prüfverfahren
DEKRA hat mit einem Messtechnik-Spezialisten das gewichtslose Prüfen von Aufzügen verbessert. Das Verfahren ermittelt schnell und präzise das tatsächliche Gewicht des Aufzugs und des Gegengewichts. Häufig wird dieses nachträglich durch Ein- und Umbauten beträchtlich erhöht. Das kann dazu führen, dass die Sicherheit des Aufzugs gefährdet ist. Zudem kann es zu einem erhöhten Verschleiß und zu erhöhtem Energieverbrauch kommen. DEKRA kann mit diesen neuen Verfahren Ihre Kosten reduzieren. Sprechen Sie mit uns.
Leistungen Prüfung von überwachungsbedürftigen Aufzügen, z.B. Personenaufzüge, Lastaufzüge, Fassadenaufzüge
Aufzügen als Arbeitsmittel, z.B. Behälteraufzüge, Kleingüteraufzüge und Güteraufzüge
VorteileGefährdungsbeurteilung Wir führen, sofern notwendig, eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlage durch und unterstützen Sie bei der Ermittlung der Prüffristen für Ihren Aufzug. So sparen Sie Aufwand und Kosten.
Sicherheitstechnische Bewertung Ist keine Gefährdungsbeurteilung nötig, übernehmen wir für Sie die Sicherheitstechnische Bewertung der Anlage und unterstützen Sie bei der Ermittlung der Prüffristen für Ihren Aufzug.
Ermittlung und Bestätigung der Prüffristen Unsere Spezialisten legen Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Aufzugsprüfungen fest. Wenn Sie die Prüffristen Ihrer Aufzugsanlage selbst ermitteln, bestätigen wir sie Ihnen. Denn DEKRA ist zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Anmeldung mit Meldung der Prüffristen Wir melden Ihre Aufzugsanlage nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an und melden die ermittelten Prüffristen.
Erinnerungsdienst Wir denken für Sie mit und erinnern Sie automatisch an die bevorstehende Aufzugsprüfung.
Sicherheitstechnische Beratung Wenn Maßnahmen zur Erhöhung der Anlagensicherheit nötig sind, beraten wir Sie in Sachen Planung und Durchführung sicherheitstechnischer Nachrüstungen.
Wiederkehrende Prüfungen Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nehmen wir über die Inbetriebnahme hinaus sämtliche Wiederkehrenden Prüfungen an Ihrer Aufzugsanlage vor. Bei hydraulischen Aufzugsanlagen montieren wir einen Prüfanschluss, der kostenfrei in Ihrem Besitz verbleibt. Anschließend melden wir die durchgeführten Prüfungen für Sie an die zuständige Behörde – die Kosten dafür übernimmt ebenfalls DEKRA.
Gewichtslose Prüfung Wir verwenden für die Aufzugsprüfungen ein zertifiziertes gewichtsloses Prüfsystem. Die Vorteile: Das rein elektronische Verfahren schont die mechanischen Bauteile Ihres Aufzuges während der Prüfung sowie die Zugangswege im Gebäude. Zudem ist es spürbar preisgünstiger.
Prüfungen mittels Prüfadapter Zu Beginn der Aufzugsprüfung wird in Ihren Aufzug ein Prüfadapter eingebaut. Dieser bleibt nach der Prüfung in Ihrem Besitz. So können unsere DEKRA Sachverständigen schnell und einfach prüfen, ohne Ihre Anlagen zu beschädigen. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und Geld. Der Prüfadapter ist in unseren Prüfleistungen kostenfrei mit inbegriffen.
Einweisung und Prüfung der beauftragten Person (Aufzugswärter) Wir unterweisen die beauftragte Person über ihre Pflichten hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit und der Personenbefreiung.
Prüfung der elektrischen Anlage Wir prüfen die elektrische Anlage und die Betriebsmittel Ihrer Aufzugsanlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Prüfungen nach WHG und VAwS Wir prüfen hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen in puncto Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der jeweiligen Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).
Prüfungen nach Änderungen Wir prüfen Ihre Aufzugsanlage nach Änderungen. Dazu zählen beispielsweise Umbauten, Modernisierungen und Reparaturen.
Inverkehrbringen/Prüfungen vor Inbetriebnahme Wir bringen Aufzugsanlagen in Verkehr und führen Prüfungen vor Inbetriebnahme neuer Aufzugsanlagen durch (einschließlich Vorprüfung der Unterlagen).
Prüfung vor erneuter Inbetriebnahme Als Zugelassene Überwachungsstelle nehmen wir die Prüfung vor der erneuten Inbetriebnahme Ihrer Aufzugsanlage vor. Dies ist erforderlich, wenn der Fälligkeitstermin für die nächste wiederkehrende Prüfung zum Zeitpunkt der erneuten Inbetriebnahme bereits überschritten ist.
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