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Bereits zum 1. Januar 2008 sind die letzten Monopolschranken für technische Prüfdienstleistungen gefallen. Die Unternehmen können die Prüfung ihrer überwachungsbedürftigen Anlagen nicht nur den Technischen Überwachungsvereinen überlassen, sondern auch DEKRA als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) damit beauftragen.
DEKRA Industrial ist als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik bundesweit akkreditiert. DEKRA Industrial kann damit alle überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend prüfen. Dazu zählen Druckbehälter, Aufzüge und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
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