Anderungsabnahme

Technische Änderungen:

Werden nachträglich Fahrzeugteile angebaut, ist folgendes zu beachten:
Wenn die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugteils nicht nachgewiesen oder der Anbau nicht ordnungsgemäß ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Den Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit können Sie erbringen durch:

- ABE (Allg. Betriebserlaubnis)
- ABG (Allg. Bauartgenehmigung)
- Genehmigung nach EG oder ECE
- Teilegutachten


Bringen Sie diese Dokumente oder eines dieser Papiere bitte bei der Vorführung Ihres Fahrzeuges bei DEKRA mit.

Der ordnungsgemäße Anbau kann bei DEKRA bestätigt werden.

Der DEKRA-Sachverständige bestätigt den ordnungsgemäßen Anbau auf einer Anbaubestätigung. Diese Bestätigung gibt es in 3 Varianten:Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, Sie können einfach mit dieser Bestätigung fahren. Dies ist z.B. bei Spoilern, Lenkrädern, Fahrradträger etc. möglich Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, kann aber bei der nächsten Neuausstellung eines Kraftfahrzeugscheins (Straßenverkehrsamt) erfolgen. Hierunter fallen z.B. Fahrwerksänderungen, Sonderräder, Anhängerkupplungen .... .Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist sofort erforderlich. Dieser Punkt trifft immer dann zu, wenn versicherungs- bzw. steuertechnische Dinge betroffen sind. z.B. Leistungsänderungen, Änderungen der Schadstoffklasse .... .
Beachten Sie bitte bei allen Änderungen, daß das angebaute Teil für Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem müssen die entsprechenden Auflagen der Genehmigung (ABE/Teilegutachten...) eingehalten werden.