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Häufige Fragen

Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung

Wann ist die nächste AU fällig ? Die Laufzeit der AU finden Sie auf Ihrer AU-Bescheinigung und auf der sechseckigen Plakette am Kennzeichen (vorn).

Die Plakette ist so aufgebaut, daß der Ablaufmonat immer oben steht und in der Mitte der Plakette das Ablaufjahr. Gültigkeit der Plakette: Die Plakette wird mit Ablauf des Fälligkeitsmonats ungültig. Ein Überziehen ist nicht mehr möglich. Verspätete Vorführung ("Zurückkleben"): Bei einer abgelaufenen Plakette wird die überschrittene Zeit quasi abgezogen.
Sie erhalten die Plakette immer so, als wären Sie im Fälligkeitsmonat bei uns gewesen.
z.B.: AU fällig im August 2006 - Vorführung des Fahrzeuges im Februar 2007 - Plakette wird auf August 2008 geklebt und nicht auf Februar 2009Laufzeiten:ohne Katalysator = 12 Monate
ungeregelter Katalysator = 12 Monate
geregelter Katalysator = 24 Monate
Dieselmotor = 24 Monate
alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen = 12 Monate
Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes:
Sie müssen den AU-Prüfbericht, genau wie Ihren Fahrzeugschein, mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorweisen (auch bei der nächsten AU)
Prüfbericht verloren - und jetzt ?
Kein Problem für uns. Sie können an jeder DEKRA Niederlassung eine Kopie erhalten.
AU bei Fahrzeugen die im Ausland sind
Vor Beginn eines längeren Aufenthaltes im Ausland sollten Sie die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen lassen.
Sollte die Plakettengültigkeit während des Auslandsaufenthaltes abgelaufen sein, muß bei der Rückkehr nach Deutschland, unverzüglich die Untersuchung nachgeholt werden.

Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden.
Somit dürfen auch die DEKRA- Stationen in Frankreich und anderen Ländern nicht gemäß deutschen Bestimmungen prüfen.
Es wird aber auch nicht gefordert, daß das Fahrzeug nur wegen der Prüfung nach Deutschland verbracht wird.




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