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Wann ist die nächste HU fällig? Die Laufzeit der HU finden Sie im Fahrzeugschein und auf der runden Plakette am Kennzeichen. Im Fahrzeugschein steht die Laufzeit entweder auf der ersten Seite (unten rechts) oder in Form eines Stempels auf der Rückseite. Die Plakette ist so aufgebaut, daß der Ablaufmonat immer oben steht und in der Mitte der Plakette das Ablaufjahr. Gültigkeit der Plakette:Die Plakette wird mit Ablauf des Fälligkeitsmonats ungültig. Ein Überziehen ist nicht mehr möglich. Verspätete Vorführung ("Zurückkleben"):Bei einer abgelaufenen Plakette wird die überschrittene Zeit quasi abgezogen. Sie erhalten die Plakette immer so, als wären Sie im Fälligkeitsmonat bei uns gewesen. Z.B.: HU fällig im August 2006 - Vorführung des Fahrzeuges im Februar 2007 - Plakette wird auf August 2008 geklebt und nicht auf Februar 2009.
2007 sind bei Fahrzeugen mit orangefarbenen Plaketten Haupt- und Abgasuntersuchung fällig. Fahrzeuge mit blauen Plaketten müssen 2008 zur Haupt- und Abgasuntersuchung, die mit gelben Plaketten im Jahr 2009.
hucheckliste.pdf [97 KB]
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Der Monat oben zeigt Fälligkeit an (Dezember 07)
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Laufzeiten: PKW/Transporter bis 3,5 Tonnen = 24 Monate Motorräder = 24 Monate Anhänger bis 3,5 Tonnen = 24 Monate Wohnmobile = 24 Monate LKW über 3,5 Tonnen = 12 Monate Anhänger über 3,5 Tonnen = 12 Monate
Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes: Sie brauchen den Prüfbericht NICHT im Fahrzeug mitzuführen. Aber Sie müssen Ihn auf Verlangen vorweisen können (auch bei der nächsten HU). Es empfiehlt sich daher den Prüfbericht im Fahrzeug zu haben. Prüfbericht verloren - und jetzt ? Kein Problem für uns. Sie können an jeder DEKRA Niederlassung kurzfristig eine Kopie erhalten. Vor Beginn eines längeren Aufenthaltes im Ausland sollten Sie die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen lassen. Sollte die Plakettengültigkeit während des Auslandsaufenthaltes abgelaufen sein, muß bei der Rückkehr nach Deutschland, unverzüglich die Untersuchung nachgeholt werden.
Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden. Somit dürfen auch die DEKRA- Stationen in Frankreich und anderen Ländern nicht gemäß deutschen Bestimmungen prüfen. Es wird aber auch nicht gefordert, daß das Fahrzeug nur wegen der Prüfung nach Deutschland verbracht wird.
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Fahrzeug auf der Prüfstraße
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