100 Km/h mit Anhänger:
Mit der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO hat der Gesetzgeber, unter bestimmten Voraussetzungen, erlaubt mit Gespannen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h zu fahren.
Lesen Sie hier aktuelle Änderungen zur 9. Ausnahmeverordnung
Die Ausnahmeverordnung gilt für PKW mit Anhänger und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zul. Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Die Vorraussetzungen für Anhänger sind (auszugsweise) wie folgt:
- Reifen höchstens 6 Jahre alt - Reifen mit Geschwindigkeitsklasse 120 km/h (Index = L) - Zugfahrzeug mit ABS - bestimmtes Massenverhältnis Zugfahrzeug / Anhänger Die Tempo 100 Freigabe ist nur auf den Anhänger bezogen, die Vorgaben, die das Zugfahrzeug erfüllen muß, ergeben sich aus der von uns erstellten Bescheinigung. Nach Vorlage dieser Bescheinigung erteilt das Straßenverkehrsamt die Zulassung für Tempo 100.
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100 km/h - Urlaub nicht nur auf der Autobahn!!
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