Wann ist die nächste SP fällig ?
Die Laufzeit der SP finden Sie auf dem SP-Schild am Heck Ihres Nutzfahrzeuges. Hier ist eine "pfeilförmige" Prüfmarke aufgeklebt, die auf den Ablaufmonat zeigt. In der Mitte der Prüfmarke steht das Ablaufjahr. Gültigkeit der Prüfmarke: Die Prüfmarke wird mit Ablauf des Fälligkeitsmonats ungültig. Ein Überziehen ist nicht zulässig. Verspätete Vorführung: Bei einer abgelaufenen SP-Prüfmarke wird, im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung, eine "HUplus" fällig. In der Praxis muss somit in diesem Fall eine HU und SP gleichzeitig durchgeführt werden. Das Fahrzeug erhält dann eine neue HU-Plakette und eine neue SP-Prüfmarke mit entsprechender Laufzeit.
Prüffristen
Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 7,5 t < 12t erste Prüfung: 42 Monate nach der Erstzulassung dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Lastkraftwagen mit einen zulässigem Gesamtgewicht > 12t erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen erste Prüfung: 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung zweite Prüfung: 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate bis auf den Monat der Hauptuntersuchung
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 10 t erste Prüfung: 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
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SP Plakette
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